Psychotherapeutische Praxis Margit Klein

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Tel: 06732 - 918 335

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Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

Für die Psychotherapie von Erwachsenen besteht meinerseits eine Kassenzulassung über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinhessen. Sie können meine Praxis direkt mit der Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse und ohne Überweisung durch einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung sämtlicher Leistungen über die Versichertenkarte.

Zunächst können ohne Antrag maximal sechs Vorgespräche /probatorische Sitzungen durchgeführt werden, inklusive erforderlicher Diagnostik. Soll eine Psychotherapie eingeleitet werden, ist ein Antrag auf Kurzzeit (25 Sitzungen)- oder Langzeit-Psychotherapie (50 Sitzungen) bei der Krankenkasse zu stellen. Die Krankenkasse teilt im Bewilligungsbescheid mit, wieviele Stunden für die Psychotherapie genehmigt werden. Die Kosten für die Psychotherapie werden von der Krankenkasse übernommen.

Wie ist die Psychotherapie bei privat Versicherten geregelt ?

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Die Bedingungen sind im Einzelfall bei der Versicherung zu erfragen. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten /GOP.

Wie ist die Regelung für Beihilfeberechtigte ?

Hier gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie; es ist bei der Beihilfestelle ein Antrag auf Psychotherapie zu stellen. Die private Krankenkasse des Beihilfeberechtigten (sofern auch zuständig) schließt sich dann meistens dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an.


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